Der Beruf „Lerntherapeut“ ist nicht geschützt – doch bei uns steht Qualität an erster Stelle. Unsere Kollegen haben eine fundierte Weiterbildung von mindestens zwei Jahren durchlaufen und bilden sich kontinuierlich fort. So können wir eine individuelle und hochqualifizierte Unterstützung gewährleisten.
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung von Eltern und Lehrkräften. Gemeinsam klären wir Fragen zur schulischen und persönlichen Entwicklung des Kindes. Eltern erhalten praktische Tipps für die Unterstützung zu Hause, und Lehrkräfte profitieren von unseren Anregungen zur Anpassung des Unterrichts.
Nach einem ausführlichen Gespräch folgt die Diagnostik in unserer Praxis. Dabei erstellen wir einen individuell abgestimmten Plan, indem wir bestehende Ergebnisse berücksichtigen und ggf. weitere Tests durchführen. Unsere Diagnostik umfasst Bereiche wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Konzentration, Aufmerksamkeit, Organisation sowie Bewegungsleistungen und Reflexe – immer mit dem Ziel, die besten Fördermöglichkeiten für Ihr Kind zu finden.
Unsere Therapie basiert auf den Ergebnissen der Diagnostik oder bereits vorliegenden Untersuchungen. Gemeinsam mit den Kindern werden Kurzzeit- und Langzeitziele definiert, um eine gezielte und effektive Förderung zu gewährleisten. In der Lerntherapie gibt es bei uns keine vorgefertigten Programme. Jedes Kind erhält einen maßgeschneiderten Ansatz, der gezielt Stärken fördert und Fähigkeiten weiterentwickelt. Die Kinder kommen einmal pro Woche zu uns, entweder alleine oder maximal mit zwei Kindern. Bei der Therapie setzen wir vielfältige Materialien ein – von fachspezifischen Lernmaterialien über therapeutische Computerprogramme bis hin zu Bewegungsmaterialien.
Das Thema Nachteilsausgleich ist sowohl für Eltern als auch Lehrkräfte ein zentrales Anliegen. In NRW gibt es keine einheitliche Regelung für Umfang und Hilfsmittel des Nachteilsausgleichs, aber das Schulgesetz (§1) schreibt eine individuelle Förderung nach den Bedürfnissen des Kindes vor. Entscheidend ist dabei die Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten des Kindes und ein guter Austausch zwischen allen Beteiligten.
Ein Nachteilsausgleich kann zeitliche Anpassungen wie verlängerte Bearbeitungszeiten, technische Hilfsmittel wie Laptops oder Tablets, räumliche Optimierungen (geräuscharmer Arbeitsplatz) oder personelle Unterstützung umfassen. Auch der LRS-Erlass (BASS 14-01 Nr. 1) ermöglicht es, bei diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Störung die Rechtschreibleistung nicht zu bewerten.
Für Kinder mit Rechenschwäche stehen gezielte Förderprogramme zur Verfügung. Leider gibt es in diesem Bereich keine vergleichbaren Regelungen wie bei LRS, da fachliche Kompetenzen in der Mathematik nicht durch alternative Bewertungsformen wie mündliche Mitarbeit ausgeglichen werden können.
Unser Ziel ist es, durch individuelle Therapie und fundierten Nachteilsausgleich die bestmögliche Entwicklung und Chancengleichheit für jedes Kind zu schaffen.
Logopädie I Lerntherapie I Lehrinstitut Benning
Hofstraße 71, 48712 Gescher
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.